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Langzeitvermietung in Spanien: Mietrecht, Renditen und Praxis für Eigentümer

Langzeitvermietung in Spanien: Mietrecht nach LAU, übliche Vertragslaufzeiten und Kautionen, realistische Renditen und Praxistipps für Eigentümer 2026.

Die Langzeitvermietung ist die unterschätzte Strategie am spanischen Immobilienmarkt. Während sich die öffentliche Diskussion um Ferienlizenzen, Registrierungspflichten und Moratorien dreht, bietet die klassische Wohnraumvermietung Eigentümern etwas, das im Kurzzeitsegment selten geworden ist: regulatorische Klarheit, planbare Einnahmen und deutlich weniger Verwaltungsaufwand. Mit spanienweit um 8,5 Prozent gestiegenen Mieten im Jahr 2025 und einer durchschnittlichen Bruttomietrendite von 6,7 Prozent ist das Segment auch wirtschaftlich attraktiv. Dieser Ratgeber erklärt, was Eigentümer über Mietrecht, Renditen und die Praxis wissen sollten.

Warum Langzeitvermietung an Bedeutung gewinnt

Drei Entwicklungen sprechen aktuell für die Langzeitstrategie:

  • Regulierung der Ferienvermietung: Seit Juli 2025 gilt landesweit eine Registrierungspflicht (NRUA-Registernummer) für Kurzzeitvermietungen; auf den Balearen ist die Neuvergabe touristischer ETV-Lizenzen bereits seit 2022 ausgesetzt. Die Langzeitvermietung benötigt keine touristische Lizenz.
  • Starke Mietnachfrage: Wohnraum ist in den spanischen Ballungsräumen und Küstenstädten knapp; die Mieten stiegen 2025 um 8,5 Prozent.
  • Geringerer Aufwand: Keine Gästewechsel, kein Schlüsselmanagement, keine saisonalen Leerstände – für Eigentümer mit Wohnsitz in Deutschland ein erheblicher Praxisvorteil.

Das spanische Mietrecht: die wichtigsten Regeln

Wohnraummietverträge unterliegen dem spanischen Mietgesetz (Ley de Arrendamientos Urbanos, LAU). Für private Vermieter gelten in der Regel folgende Grundsätze:

  • Laufzeit: Verträge werden häufig kürzer abgeschlossen, der Mieter hat bei privaten Vermietern jedoch in der Regel ein Verlängerungsrecht auf insgesamt fünf Jahre. Faktisch sollten Eigentümer also mit einer fünfjährigen Bindung kalkulieren.
  • Kaution: Üblich sind eine gesetzliche Kaution von einer Monatsmiete, ergänzt um vertragliche Zusatzsicherheiten – in der Praxis insgesamt meist ein bis zwei Monatsmieten.
  • Mietanpassung: Erhöhungen während der Laufzeit sind gesetzlich reguliert und in der Regel an vertraglich vereinbarte, gedeckelte Indexierungen gebunden; freie Erhöhungen sind während der Laufzeit üblicherweise nicht möglich.
  • Eigenbedarf und Kündigung: Eine vorzeitige Beendigung durch den Vermieter ist nur in eng definierten Fällen möglich; wer flexibel bleiben will, sollte dies bei der Strategie berücksichtigen.
  • Angespannte Wohnlagen: In einzelnen als angespannt eingestuften Zonen – bislang vor allem in Katalonien – gelten zusätzliche Mietpreisbegrenzungen. Der Status der konkreten Gemeinde gehört vor dem Kauf in die Prüfung.

Diese Punkte beschreiben die übliche Praxis; die Details entwickeln sich weiter und sollten vor Vertragsschluss anwaltlich geprüft werden.

Realistische Renditen: Was Standorte 2025 lieferten

Die Bruttomietrendite – Jahreskaltmiete geteilt durch Kaufpreis – unterscheidet sich stark nach Standort. Die Werte für 2025 im Überblick:

StandortBruttomietrendite 2025 (ca.)Charakter
Spanien (Durchschnitt)6,7 %inkl. günstiger Binnenmärkte
Alicante (Stadt)6,2 %Küstenstadt mit ganzjähriger Nachfrage
Málaga (Stadt)5,2 %Zuzugs- und Technologiestandort
Palma de Mallorca4,3 %Premiummarkt, Werterhalt im Fokus

Die Faustregel: Je höher das Preisniveau und je stärker der Werterhalt-Charakter eines Markts, desto niedriger die laufende Rendite. Von der Bruttorendite gehen zudem laufende Kosten ab – Grundsteuer (IBI), Gemeinschaftskosten, Versicherung, Instandhaltung und gegebenenfalls Verwaltung. Realistisch liegt die Nettorendite deutlich unter dem Bruttowert; unser Rendite-Rechner unter spanienrendite.de/rechner rechnet beide Größen für Ihr konkretes Objekt durch.

Steuern: Was Nichtresidenten zahlen

EU-Bürger ohne Wohnsitz in Spanien versteuern Mieteinnahmen in der Regel mit ca. 19 Prozent Einkommensteuer (IRNR) – mit der wichtigen Besonderheit, dass anteilige Kosten (Zinsen, IBI, Versicherung, Abschreibung, Instandhaltung) abgezogen werden dürfen. Besteuert wird also der Nettoertrag. Die Einnahmen sind zudem in der deutschen Steuererklärung anzugeben; das Doppelbesteuerungsabkommen regelt die Anrechnung. Eine steuerliche Beratung in beiden Ländern ist empfehlenswert.

Die Praxis: So vermieten Sie erfolgreich aus der Ferne

Mieterauswahl ist Risikomanagement

Der wichtigste Hebel gegen Mietausfall ist die sorgfältige Prüfung vor Vertragsschluss: Einkommensnachweise, Arbeitsverträge, gegebenenfalls Bürgschaften. In der Praxis üblich und empfehlenswert ist zudem eine Mietausfallversicherung (seguro de impago de alquiler), die Zahlungsausfälle und Rechtskosten abdeckt.

Verwaltung vor Ort einplanen

Für Eigentümer in Deutschland ist eine lokale Hausverwaltung meist gut investiertes Geld: Sie übernimmt Übergaben, Handwerkerkoordination und die Kommunikation mit dem Mieter. Kalkulieren Sie die Kosten von Beginn an in die Renditerechnung ein.

Der Vertrag gehört in Anwaltshand

Standardverträge aus dem Internet werden den regionalen Besonderheiten selten gerecht. Ein spanischer Anwalt stellt sicher, dass Laufzeit, Kaution, Indexierung und Kündigungsregeln rechtssicher formuliert sind – und dass der Vertrag zur Strategie des Eigentümers passt.

Langzeit oder Ferienvermietung? Die Abwägung

  • Langzeitvermietung: planbare Einnahmen, keine touristische Lizenz nötig, wenig Aufwand – dafür fünfjährige Bindung und keine Eigennutzung.
  • Ferienvermietung: höhere Bruttoerträge in Spitzenlagen möglich, Eigennutzung bleibt flexibel – dafür Lizenzpflicht, Registrierung, saisonale Schwankungen und deutlich mehr Verwaltungsaufwand.
  • Mischformen: Die Saisonvermietung an Nicht-Touristen (etwa Winterlanger an Residenten) kann in Ferienregionen ein Mittelweg sein; die rechtliche Einordnung sollte anwaltlich abgesichert werden.

Häufige Fragen

Wie lange läuft ein Mietvertrag in Spanien?

Bei privaten Vermietern hat der Mieter in der Regel ein Verlängerungsrecht auf insgesamt fünf Jahre – unabhängig davon, welche kürzere Laufzeit ursprünglich vereinbart wurde. Eigentümer sollten daher mit einer fünfjährigen Bindung planen und die Immobilie nicht kurzfristig für Eigennutzung einkalkulieren.

Welche Kaution ist in Spanien üblich?

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Monatsmiete; in der Praxis werden häufig zusätzliche Sicherheiten vereinbart, sodass insgesamt meist ein bis zwei Monatsmieten üblich sind. Ergänzend hat sich die Mietausfallversicherung als Absicherung etabliert.

Welche Rendite ist bei Langzeitvermietung realistisch?

Der spanische Durchschnitt lag 2025 bei 6,7 Prozent brutto; starke Küstenstädte wie Alicante erreichen rund 6,2 Prozent, Premiummärkte wie Palma eher 4,3 Prozent. Nach Abzug von IBI, Gemeinschaftskosten, Versicherung, Instandhaltung und Verwaltung liegt die Nettorendite spürbar darunter.

Brauche ich für die Langzeitvermietung eine Lizenz?

Nein. Die touristische Lizenzpflicht und die seit Juli 2025 geltende NRUA-Registrierungspflicht betreffen die Kurzzeitvermietung. Die klassische Wohnraumvermietung nach LAU erfordert keine touristische Lizenz – die Mieteinnahmen sind aber selbstverständlich in Spanien und Deutschland zu deklarieren.


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