Von Arras bis Valor Catastral: alle Begriffe, die Ihnen zwischen Besichtigung und Notartermin begegnen — spanisch erklärt, deutsch übersetzt.
Stempel-/Beurkundungssteuer, die beim Neubaukauf zusätzlich zur Mehrwertsteuer anfällt — je nach Region ca. 0,5–1,5 % des Kaufpreises.
Privatrechtlicher Vorvertrag mit Anzahlung (üblich 10 %). Tritt der Käufer zurück, verliert er die Anzahlung; tritt der Verkäufer zurück, schuldet er in der Regel das Doppelte.
Die Gemeindeverwaltung — zuständig u. a. für Grundsteuer (IBI), Bauamt und die Plusvalía municipal.
Amtliches Liegenschaftsverzeichnis mit Fläche, Nutzung und Katasterwert (valor catastral) — Grundlage für IBI und einige Steuern; nicht identisch mit dem Grundbuch.
Bescheinigung, dass eine Immobilie die Mindestanforderungen zum Wohnen erfüllt. Regional unterschiedlich geregelt; für Vermietung und Versorgerverträge häufig Pflicht.
Die WEG einer Wohnanlage. Beschließt Umlagen (derramas), verwaltet Rücklagen und kann Ferienvermietung in der Satzung einschränken.
Einmalige Sonderzahlung der Eigentümergemeinschaft, z. B. für Fassadensanierung oder Aufzug — vor dem Kauf die Protokolle auf beschlossene derramas prüfen.
Die vor dem Notar beurkundete Kaufurkunde, mit der das Eigentum übergeht. Grundlage für die Eintragung im Registro de la Propiedad.
Balearische Lizenz für touristische Vermietung. Neue Lizenzen sind seit 2022 durch ein Moratorium faktisch nicht erhältlich — der Einstieg gelingt praktisch nur über den Kauf eines Objekts mit gültiger Bestandslizenz.
Dienstleister für Behördengänge: Steueranmeldungen, Ummeldungen, Registervollzug. Übernimmt nach dem Notartermin typischerweise die technische Abwicklung.
Grundpfandrechtlich gesicherter Immobilienkredit. Nichtresidenten erhalten in der Regel 60–70 % Beleihung bei Laufzeiten bis 25–30 Jahren.
Jährliche kommunale Grundsteuer auf Basis des Katasterwerts — grob 0,4–1,1 % je nach Gemeinde.
Einkommensteuer für Nichtresidenten: EU-Bürger zahlen 19 % auf Mieteinnahmen nach Abzug der Kosten; bei Eigennutzung fällt eine fiktive Nutzungssteuer an. Erklärung über Modelo 210.
Steuer beim Kauf von Bestandsimmobilien, regional unterschiedlich: Andalusien 7 %, Region Valencia 9–11 %, Balearen progressiv 8–13 % (Stand Mitte 2026).
Beim Kauf vom Bauträger (Neubau) fallen statt ITP 10 % Mehrwertsteuer plus AJD an.
Kommunale Genehmigung für Bau- und Umbaumaßnahmen. Bei Fincas und Anbauten kritisch: fehlende Genehmigungen können Legalisierungskosten oder Rückbau bedeuten.
Regionale Registrierung für touristische Kurzzeitvermietung (Andalusien: VFT, Valencia: Registro, Balearen: ETV). Seit Juli 2025 zusätzlich landesweit die NRUA-Nummer erforderlich.
Das Formular, mit dem Nichtresidenten die IRNR erklären — bei Vermietung quartalsweise bzw. jährlich, bei Eigennutzung jährlich.
Steuer- und Identifikationsnummer für Ausländer — zwingende Voraussetzung für Immobilienkauf, Kontoeröffnung und Steuerzahlungen. Beantragung über spanische Konsulate oder in Spanien; 2–6 Wochen einplanen.
Unbeglaubigter Auszug aus dem Eigentumsregister: Eigentümer, Fläche, Lasten, Hypotheken. Der erste Pflicht-Check vor jeder Anzahlung.
Beurkundet den Kaufvertrag (Escritura). Der Notar prüft Identität und Grundlagen, ersetzt aber keine käuferseitige Due Diligence durch einen unabhängigen Anwalt.
Seit 1. Juli 2025 landesweit Pflicht für Kurzzeit- und Saisonvermietung; wird über die Ventanilla Única Digital beim Grundbuchamt beantragt und muss in Portalen wie Airbnb angegeben werden.
Kauf direkt vom Bauträger. Steuerlich gilt IVA + AJD statt ITP; Fertigstellungsgarantien und Bankbürgschaften für Anzahlungen (aval bancario) prüfen.
Kommunale Steuer auf den Wertzuwachs des Bodens beim Verkauf, abhängig von Gemeinde und Haltedauer. Trägt rechtlich der Verkäufer.
Vollmacht, mit der Anwalt oder Vertrauensperson den Kauf abwickeln kann — auch Beurkundung ohne persönliche Anreise ist damit möglich.
Eindeutige 20-stellige Kennung einer Immobilie im Kataster. Sollte mit den Angaben in Nota simple und Escritura übereinstimmen.
Öffentliches Register für Eigentum und Lasten. Erst die Eintragung nach dem Notartermin macht den Eigentumsübergang gegenüber Dritten voll wirksam.
Kurzer Vorvertrag mit kleiner Reservierungsgebühr (häufig 3.000–10.000 €), der das Objekt vom Markt nimmt, bevor der Arras-Vertrag folgt.
Kauft jemand von einem Nichtresidenten, muss er 3 % des Kaufpreises einbehalten und ans Finanzamt abführen — als Vorauszahlung auf die Gewinnsteuer des Verkäufers.
Offizielles Wertgutachten einer zugelassenen Gesellschaft (z. B. Tinsa) — Grundlage der Bankfinanzierung; die Bank beleiht den niedrigeren Wert aus Kaufpreis und Tasación.
Geplante Wohnanlage, oft mit Gemeinschaftsflächen wie Pool und Gärten — verwaltet durch die Eigentümergemeinschaft.
Lebenslanges Nutzungsrecht an einer Immobilie, getrennt vom nackten Eigentum (nuda propiedad) — relevant bei Erbschaften und Gestaltungen.
Amtlicher Steuerwert der Immobilie, meist deutlich unter dem Marktwert — Bemessungsgrundlage für IBI und die fiktive Nutzungssteuer der IRNR.
Seit 2022 der amtliche Mindestwert für die Bemessung der Grunderwerbsteuer: Liegt er über dem Kaufpreis, wird die ITP auf den Referenzwert berechnet.
Preisgebundener geförderter Wohnraum mit Veräußerungs- und Vermietungsbeschränkungen — für Anleger in der Regel ungeeignet.
Wie die Begriffe im Kaufablauf zusammenspielen, lesen Sie im Leitfaden zum Immobilienkauf; die konkreten Zahlen dazu liefert der kostenlose Marktreport 2026 und unser Rendite-Rechner.