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Ratgeber·Investment·5 Min. Lesezeit

Ferienimmobilie in Spanien vermieten: Lizenz, Steuern und realistische Erträge

Ferienimmobilie in Spanien vermieten: Was Sie zur licencia turística, zur Besteuerung der Mieteinnahmen und zu realistischen Renditen 2026 wissen müssen.

Die Ferienvermietung ist für viele deutsche Eigentümer der wirtschaftliche Kern ihrer Spanien-Immobilie: Sie soll laufende Kosten decken, die Finanzierung tragen und im besten Fall eine attraktive Rendite erwirtschaften. Doch zwischen der Hochglanzrechnung im Exposé und der Realität liegen Lizenzpflichten, Steuern, Leerstandszeiten und Verwaltungskosten. Dieser Ratgeber zeigt, was rechtlich gilt, wie Mieteinnahmen besteuert werden und mit welchen Erträgen Sie realistisch kalkulieren sollten.

Ohne Lizenz keine Ferienvermietung

Die kurzfristige Vermietung an Touristen ist in Spanien genehmigungspflichtig. Wer ohne die erforderliche Registrierung – gemeinhin licencia turística genannt – auf Plattformen wie Airbnb oder Booking inseriert, riskiert empfindliche Bußgelder. Die Regeln setzen die autonomen Regionen, teils ergänzt durch kommunale Vorschriften:

  • Andalusien (Costa del Sol): Registrierung erforderlich, bislang vergleichsweise zugänglich; einzelne Städte und Eigentümergemeinschaften können einschränken.
  • Valencianische Gemeinschaft (Costa Blanca): Registrierungspflicht mit zuletzt verschärften Anforderungen; in manchen Zonen werden neue Lizenzen restriktiv gehandhabt.
  • Balearen (Mallorca, Ibiza): Am strengsten reguliert. Die ETV-Lizenz ist stark kontingentiert, Neuvergaben sind vielerorts ausgesetzt. Objekte mit bestehender Lizenz erzielen deshalb Preisaufschläge.
  • Katalonien: Lizenzpflicht mit teils befristeten Genehmigungen und kommunalen Obergrenzen.

Zusätzlich gilt seit 2025 EU-weit eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen mit einer einheitlichen Registrierungsnummer für Plattform-Inserate. Praktische Konsequenz: Klären Sie vor dem Kauf – nicht danach –, ob das konkrete Objekt touristisch vermietet werden darf. Auch die Satzung der Eigentümergemeinschaft kann Ferienvermietung untersagen.

Steuern auf Mieteinnahmen

Als Nichtresident: die IRNR

Deutsche Eigentümer ohne steuerlichen Wohnsitz in Spanien versteuern ihre spanischen Mieteinnahmen über die Nichtresidentensteuer (IRNR). Für EU-Bürger gilt in der Regel ein Satz von ca. 19 Prozent – mit dem wichtigen Vorteil, dass anteilige Kosten abziehbar sind: Abschreibung, Finanzierungszinsen, Verwaltung, Reparaturen, Versicherungen, IBI und Nebenkosten, jeweils anteilig für die Vermietungstage. Für Zeiten der Eigennutzung oder des Leerstands fällt zudem eine pauschale Selbstnutzungssteuer auf den Katasterwert an.

Doppelbesteuerung und deutsche Erklärung

Die Einkünfte sind grundsätzlich auch in der deutschen Steuererklärung anzugeben; das Doppelbesteuerungsabkommen regelt die Anrechnung. Die Details hängen vom Einzelfall ab – hier ist eine Beratung durch einen mit Spanien vertrauten Steuerberater gut investiertes Geld.

Realistische Erträge: eine ehrliche Rechnung

Bruttorenditen von 6 bis 8 Prozent, wie sie in manchen Verkaufsunterlagen erscheinen, unterstellen oft Vollauslastung zu Spitzenpreisen. Realistisch sollten Sie mit folgenden Stellgrößen arbeiten:

  • Auslastung: Gute strandnahe Objekte erreichen je nach Region und Professionalität der Vermarktung häufig ca. 60 bis 75 Prozent über das Jahr; die Nebensaison bestimmt das Ergebnis stärker als die ohnehin ausgebuchten Sommerwochen.
  • Verwaltung: Eine lokale Agentur für Schlüsselübergabe, Reinigung und Gästebetreuung berechnet üblicherweise ca. 15 bis 25 Prozent der Mieteinnahmen. Ohne lokale Präsenz ist sie praktisch unverzichtbar.
  • Plattformgebühren, Reinigung, Instandhaltung: weitere spürbare Abzüge.

Beispielrechnung (vereinfacht)

PositionBetrag (ca.)
Bruttomieteinnahmen p. a.24.000 €
Verwaltung / Agentur (ca. 20 %)−4.800 €
Nebenkosten, Reinigung, Instandhaltung−3.500 €
IBI, Versicherung, Gemeinschaftskosten−2.200 €
Ergebnis vor Steuernca. 13.500 €
IRNR (ca. 19 % nach Kostenabzug, vereinfacht)−2.000 bis −2.600 €
Ergebnis nach Steuernca. 11.000–11.500 €

Bezogen auf ein Objekt mit 350.000 Euro Kaufpreis plus Nebenkosten entspricht das einer Nettorendite in der Größenordnung von ca. 2,5 bis 3,5 Prozent – solide, aber weit entfernt von manchen Hochglanzversprechen. Hinzu kommt die langfristige Wertentwicklung, die in guten Küstenlagen historisch den größeren Teil des Gesamtertrags ausmacht. Alle Zahlen sind Beispielwerte; Ihre konkrete Rechnung hängt von Lage, Objekt und Vermarktung ab.

Was den Ertrag wirklich treibt

  • Lage vor allem anderen: Fußläufigkeit zum Strand oder Ortskern schlägt fast jede Ausstattung.
  • Saisonlänge der Region: Kanaren und Costa del Sol vermieten nahezu ganzjährig; nördlichere Küsten deutlich kürzer.
  • Professionelle Präsentation: Hochwertige Fotos, dynamische Preisgestaltung und schnelle Reaktionszeiten heben die Auslastung messbar.
  • Bewertungsmanagement: Ein etabliertes Inserat mit vielen guten Bewertungen ist ein realer Vermögenswert.
  • Mixstrategie: Viele Eigentümer kombinieren touristische Sommervermietung mit Mittelzeitmieten an Überwinterer – das glättet die Auslastung.

Eigenregie oder Agentur?

Grundsätzlich können Sie die Vermarktung selbst über die Portale steuern und lediglich Reinigung und Schlüsselübergabe lokal einkaufen – das spart einen Teil der Agenturprovision und maximiert die Kontrolle. In der Praxis scheitert dieses Modell aus Deutschland heraus jedoch oft an der Reaktionsgeschwindigkeit: Gäste erwarten kurzfristige Antworten, Handwerkerthemen dulden keinen Aufschub, und die dynamische Preispflege über die Saison ist aufwendig. Eine gute lokale Agentur verdient ihre Provision daher meist durch höhere Auslastung und bessere Bewertungen wieder herein. Vergleichen Sie mehrere Anbieter, achten Sie auf transparente Abrechnung und lassen Sie sich Referenzobjekte in der Nachbarschaft zeigen.

Häufige Fragen

Brauche ich für jede Vermietung eine Lizenz?

Für die kurzfristige touristische Vermietung ja. Die Langzeitvermietung (üblicherweise ab mehreren Monaten, als Wohnsitz des Mieters) fällt nicht unter die touristischen Lizenzpflichten, folgt aber dem allgemeinen Mietrecht mit teils starkem Mieterschutz.

Wie hoch werden meine Mieteinnahmen besteuert?

Als EU-Bürger ohne Wohnsitz in Spanien zahlen Sie in der Regel ca. 19 Prozent IRNR auf den Gewinn nach Abzug anteiliger Kosten. Die Erklärungspflichten sind quartalsweise beziehungsweise jährlich zu erfüllen; ein Steuerberater oder gestor übernimmt dies üblicherweise für überschaubare Honorare.

Kann ich die Immobilie selbst nutzen und trotzdem vermieten?

Ja, das ist das übliche Modell. Beachten Sie, dass für Eigennutzungszeiten die pauschale Nichtresidentensteuer auf den Katasterwert anfällt und Ihre besten Vermietungswochen (Hochsommer) oft mit der eigenen Wunschzeit kollidieren – ein realer Zielkonflikt in der Renditeplanung.

Was passiert, wenn ich ohne Lizenz vermiete?

Die Regionen kontrollieren zunehmend systematisch, auch durch Auswertung der Portale. Bußgelder können je nach Region und Schwere fünf- bis sechsstellig ausfallen. Von einer Vermietung ohne Registrierung ist dringend abzuraten.


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